Leistungsklasse 5

Auszug aus dem Regelbuch der EWU Teil1 (gültig für 2010)

 

§ 301
Allgemein

Die LK 5 ist für den Einstieg in das Turnierreiten vorgesehen. Die Disziplinen können für die LK 5 reitweisenübergreifend ausgeschrieben werden, d.h., es sind Western-, Freizeit- und klassische Reiter zugelassen, oder sie werden nur für Westernreiter ausgeschrieben. Es obliegt dem Veranstalter, dies in der Ausschreibung zu vermerken.

 

§ 302
Disziplinen

Die Disziplinen für die LK 5 sind:
- WPL, WHS, TH, SSH
Sonderprüfungen: siehe RB T2, C.

und Horse & Dog Trail

 

§ 303
Registrierung

Teilnehmer der LK 5 müssen keine EWU-Mitglieder sein. Ihre Pferde müssen
bislang nicht bei der EWU registriert sein
. Mit ihren vollständigen Angaben auf
dem Nennungsformular werden der Teilnehmer und das genannte Pferd beim
Veranstalter erfasst.


Aufstieg LK 5
Die Bds.-EWU regelt den Aufstieg der Teilnehmer, die EWU-Mitglied sind in
die nächsthöhere LK nach Leistungspunkten. Diese werden im Verbandsorgan
bekannt gegeben. (beim Horse & Dog Trail können keine Leistungspunkte erreicht werden).
Die Platzierungen der Teilnehmer, die nicht EWU-Mitglied sind, werden bei den
Landesverbänden erfasst und ausgewertet.
Für Nichtmitglieder gilt diese Limitierung: Nach drei Platzierungen oder einem
dem Mitglieder entsprechendem Erfolgsschlüssel in einem Turnierjahr sind diese
ab dem folgenden Turnierjahr für die LK 5 gesperrt.


§ 304
Zugelassene Reiter

  • Teilnehmer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden der LK 5 B zugeteilt.
  • Teilnehmer ab dem 19. Lebensjahr werden der LK 5 A zugeteilt. Maßgeblich ist das Alter am 1. Januar des Jahres, in dem das Turnier stattfindet, für das erstmals genannt wird. Die zugeteilte LK gilt für das Kalenderjahr.
  • Zugelassen sind Reiter, die in dem vergangenen Jahr noch keine drei Platzierungen auf EWU-Turnieren errungen haben.


§ 305
Zugelassene Pferde

Die genannten Pferde müssen nicht bei der EWU als Turnierpferd registriert
sein. In der LK 5 sind Pferde ab 4 Jahre zugelassen. Maßgeblich ist das Alter
am 1. Januar des betreffenden Jahres.
Es sind keine Hengste zugelassen.


§ 306
Ausrüstung der Reiter


1. Western- und Freizeitreiter
Vorgeschriebene Kleidung:

  • Westernhut, Wanderreithut oder Reithelm (bruch- und splittersicherer Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung. Empfohlen wird ein Schutzhelm, der der europäischen Norm „EN 1384“ 2000 genügt.)
  • Ein langärmeliges Hemd/eine langärmelige Bluse bzw. ein langärmeliger Pullover(hochgekrempelte Ärmel sind nicht erlaubt) und eine lange Hose.
  • Westernstiefel oder Stiefeletten, die über den Fußknöchel reichen.
  • Die Kleidung muss sauber und ordentlich sein.

Zusätzliche Ausrüstung:

  • Sporen zugelassen: Westernradsporen sowie Sporen, die in einer Kugelformenden, deren Durchmesser mind. 1,5 cm beträgt.
  • Chaps sind zugelassen.
  • Tapaderos (vorne geschlossene Bügel) sind zugelassen.

2. Klassische Reiter
Ausrüstungsbestimmungen nach FN-LPO (siehe dort).


§ 307
Ausrüstung der Pferde


1. Western- und Freizeitreiter
Westernsattel, Wander- oder Distanzsattel, Vorderzeug und Schweifriemen
zugelassen.


Zäumung:

  • Wassertrense, Snaffle-Bit oder Hackamore (Bosal) zweihändig geritten. Zügel geteilt (Split Reins) oder geschlossen, Zügelmaterial nicht vorgeschrieben.
  • Gebisse müssen den Ausrüstungsvorschriften der EWU oder der FN entsprechen.
  • Mit Kandare, (Western-) Bit, mechanischer Hackamore (gebisslose Zäumung mit starker Hebelwirkung) oder Pelham darf nicht geritten werden.

2. Klassische Reiter
Ausrüstungsbestimmungen nach FN-LPO (siehe dort, u.a. kein Martingal, keine
Gerte).

 


 
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