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EWU - Leistungsklasse 5

Auszug aus dem Regelbuch der EWU Teil1 (gültig für 2011) 

§ 301 - Allgemein

 

Die LK 5 ist für den Einstieg in das Turnierreiten vorgesehen. Die Disziplinen können für die LK 5 reitweisenübergreifend ausgeschrieben werden, d.h., es sind Western-, Freizeit- und klassische Reiter zugelassen, oder sie werden nur für Westernreiter ausgeschrieben. Es obliegt dem Veranstalter, dies in der Ausschreibung zu vermerken.

 

§ 302 - Disziplinen

 

Die Disziplinen für die LK 5 sind: - WPL, WHS, TH, SSH
Sonderprüfungen: siehe RB T2, C.

und Horse & Dog Trail

 

§ 303 - Registrierung

 

Teilnehmer der LK 5 müssen keine EWU-Mitglieder sein. Ihre Pferde müssen bislang nicht bei der EWU registriert sein. Mit ihren vollständigen Angaben auf dem Nennungsformular werden der Teilnehmer und das genannte Pferd beim Veranstalter erfasst.

 

Aufstieg LK 5
Die Bds.-EWU regelt den Aufstieg der Teilnehmer, die EWU-Mitglied sind in die nächsthöhere LK nach Leistungspunkten. Diese werden im Verbandsorgan bekannt gegeben. (beim Horse & Dog Trail können keine Leistungspunkte erreicht werden).
Die Platzierungen der Teilnehmer, die nicht EWU-Mitglied sind, werden bei den Landesverbänden erfasst und ausgewertet.
Für Nichtmitglieder gilt diese Limitierung: Nach drei Platzierungen oder einem dem Mitglieder entsprechendem Erfolgsschlüssel in einem Turnierjahr sind diese ab dem folgenden Turnierjahr für die LK 5 gesperrt.

 

§ 304 - Zugelassene Reiter

  • Teilnehmer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden der LK 5 B zugeteilt.
  • Teilnehmer ab dem 19. Lebensjahr werden der LK 5 A zugeteilt. Maßgeblich ist das Alter am 1. Januar des Jahres, in dem das Turnier stattfindet, für das erstmals genannt wird. Die zugeteilte LK gilt für das Kalenderjahr.
  • Zugelassen sind Reiter, die in dem vergangenen Jahr noch keine drei Platzierungen auf EWU-Turnieren errungen haben.

§ 305 - Zugelassene Pferde

 

Die genannten Pferde müssen nicht bei der EWU als Turnierpferd registriert sein. In der LK 5 sind Pferde ab 4 Jahre zugelassen. Maßgeblich ist das Alter am 1. Januar des betreffenden Jahres. Es sind keine Hengste zugelassen.

 

§ 306 - Ausrüstung der Reiter

 

1. Western- und Freizeitreiter
Vorgeschriebene Kleidung:

  • Westernhut, Wanderreithut oder Reithelm (bruch- und splittersicherer Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung. Empfohlen wird ein Schutzhelm, der der europäischen Norm „EN 1384“ 2000 genügt.)
  • Ein langärmeliges Hemd/eine langärmelige Bluse bzw. ein langärmeliger Pullover(hochgekrempelte Ärmel sind nicht erlaubt) und eine lange Hose.
  • Westernstiefel oder Stiefeletten, die über den Fußknöchel reichen.
  • Die Kleidung muss sauber und ordentlich sein.

Zusätzliche Ausrüstung:

  • Sporen zugelassen: Westernradsporen sowie Sporen, die in einer Kugelformenden, deren Durchmesser mind. 1,5 cm beträgt.
  • Chaps sind zugelassen.
  • Tapaderos (vorne geschlossene Bügel) sind zugelassen.

2. Klassische Reiter
Ausrüstungsbestimmungen nach FN-LPO (siehe dort).


§ 307 - Ausrüstung der Pferde

 

1. Western- und Freizeitreiter
Westernsattel, Wander- oder Distanzsattel, Vorderzeug und Schweifriemen zugelassen.

 

Zäumung:

  • Wassertrense, Snaffle-Bit oder Hackamore (Bosal) zweihändig geritten. Zügel geteilt (Split Reins) oder geschlossen, Zügelmaterial nicht vorgeschrieben.
  • Gebisse müssen den Ausrüstungsvorschriften der EWU oder der FN entsprechen.
  • Mit Kandare, (Western-) Bit, mechanischer Hackamore (gebisslose Zäumung mit starker Hebelwirkung) oder Pelham darf nicht geritten werden.

2. Klassische Reiter
Ausrüstungsbestimmungen nach FN-LPO (siehe dort, u.a. kein Martingal, keine Gerte).

 

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